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Förderung Borkenkäferkontrolle

Förderung für Borkenkäferkontrolle 2020 – Jetzt beantragen!

Waldbesitzer, die im Jahr 2020 ihre Nadelholzbestände selbst fachkundig und regelmäßig auf Befall durch den Borkenkäfer kontrolliert haben, können hierfür eine Förderung von 12€/ha beantragen.

Die kontrollierenden Personen müssen eine mehrjährige Erfahrung in diesem Bereich haben. Waldbesitzer, die offensichtlich nicht kontrolliert haben oder im Anschluss daran die Borkenkäferbekämpfung grob vernachlässigt haben, können natürlich nicht gefördert werden.

Für die Förderfläche angerechnet werden alle Bestände ab 10% Nadelanteil und ab einem Alter von 20 Jahren.

Jeder Waldbesitzer gibt in seinem Antrag geschätzt an, welcher Anteil seiner Waldflächen diesen Bedingungen entspricht. Sofern der Revierleiter Ihren Wald gut genug kennt, um die Plausibilität Ihrer Angaben zu bestätigen, reicht das aus. Falls nicht werden Sie ggf. aufgefordert, einen Kartenausschnitt nachzureichen.

Die Forstbetriebsgemeinschaften Bühlerzell-Geifertshofen, Bühler- und Fischachtal und Sulzdorf werden für ihre Mitglieder einen Sammelantrag erstellen.

Der Antrag steht Ihnen hier zum Download bereit.
Füllen Sie diesen bitte bis zum 28. August 2021 vollständig aus und senden Sie den Antrag an den jeweiligen Ansprechpartner Ihrer Forstgemeinschaft.

Ansprechpartner

Senden Sie den Antrag an Ihren FBG-Kontakt

FBG Sulzdorf

Forstbetriebsgemeinschaft Sulzdorf
z. Hd. Herr Martin Stümpfig
Hohenstadt
74523 Sulzdorf

FBG Bühlerzell-Geifertshofen

Forstbetriebsgemeinschaft Bühlerzell-Geifertshofen
z. Hd. Andreas Fischer
Steinenbühl 8
74426 Bühlerzell

FBG Bühler- und Fischachtal

FBG Bühler- und Fischachtal
z. Hd. Matthias Schmidt
Erlenstraße 41
74423 Obersontheim-Hausen

Die Förderung wird in einem Sammelantrag abgewickelt und ausbezahlt. Es lohnt sich auch für kleine Waldbesitzer die Förderung zu beantragen, da das Antragsverfahren aufwandsarm ist.


Achtung: Beantragung für Bundeswaldprämie läuft im September aus. Um Sie kurzfristig informieren zu können, wäre es von Vorteil, wenn Sie Ihrer zugehörigen FBG Ihre E-Mail Adresse zur Verfügung stellen würden.


Antragstellung – so geht’s:

Wir benötigen von Ihnen folgende Angaben

  • Laden Sie diesen ANTRAG herunter und drucken Sie den Vordruck aus.
  • Adresse eintragen, wenn bekannt auch noch die Waldbesitzernummer des Forstamtes (steht auf jeder Holzliste). E-Mail-Adresse ist zwingend notwendig.
  • Nummern aller Waldflurstücke und Gesamtwaldfläche eintragen.
  • Realistisch einschätzen, wie viel der Gesamtfläche älter als 20 Jahre ist und einen Nadelholzanteil von mindestens 10 % hat. Dies als Förderfläche eintragen.
  • Alle Miteigentümer unterschreiben lassen und per Post an die FBG schicken.
  • Kostet 10 Minuten und eine Briefmarke, bringt 12 €/ha Förderfläche.
  • Der Revierleiter hält Ihre Angaben für nachvollziehbar? Dann geht der Antrag so durch.

Bitte beachten:
Wenn nicht, auch wenn der Revierleiter nicht alle Ihre Flächen kennt, dann erhalten Sie eine E-Mail und werden darin aufgefordert, einen Kartenausschnitt als Beleg nachzuliefern. (Fiona, Geoportal, …) Wenn Sie das nicht fristgerecht nachreichen, fallen Sie raus.